ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Stand 1.11.2022)

1. Geltungsbereich
Die Sprachschule accént bietet Sprachkurse für Privat- und Firmenkunden an. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für das Zustandekommen und die Teilnahme an Sprachkursen, die von der Sprachschule accént durchgeführt werden.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt über die Anmeldung im dafür vorgesehenen Online-Formular, in der Schule ausliegende Registrierungsdokumente, mündlich, fernmündlich oder per Email zustande. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt jedoch erst durch die Bestätigung unsererseits oder Beginn der Erteilung des Kurses/ des Trainings ein.
2.2 Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühr noch vor Kursbeginn.
2.3 Es steht der Sprachschule frei, Anmeldungen auch nach Kursbeginn noch zu akzeptieren. Dabei kann situationsbedingt eine entsprechende Reduktion der Kursgebühr vorgenommen werden. Es besteht jedoch kein genereller Anspruch auf eine Reduktion.

3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungen können bar oder per Kartenzahlung vor Ort oder durch Überweisung auf ein Konto der Sprachschule accént getätigt werden.
3.2 Die Zahlung muss innerhalb einer Woche nach der Anmeldung erfolgen. Sollte nach Ablauf dieser Frist keine Zahlung nachweislich getätigt oder ein gesonderter Zahltermin vereinbart worden sein, verliert der Teilnehmer sein Recht auf die Teilnahme am Kurs.
3.3 Bei der Zahlung anfallende Transaktionskosten müssen in vollem Umfang vom Zahlungsleister getragen werden.
3.4 Die anfallenden Kursgebühren verstehen sich exklusive Lehr- und Arbeitsbüchern.
3.5 Eine Kursbestätigung wird erst nach erfolgter Zahlung der vollen Kursgebühr ausgestellt.

4. Organisation der Sprachkurse
4.1 Eine Unterrichtsstunde (fortan "UE" genannt) beträgt 45min.
4.2 Die Mindestteilnehmerzahl unserer Gruppenkurse beträgt 3 Personen. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, kann die Sprachschule accént den Kurs absagen. Sollte es dazu kommen, wird die Kursgebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Alternativ kann eine Verkürzung der täglich abgehaltenen UE oder eine Erhöhung der Kursgebühr vereinbart werden.
4.3 Bei einer reduzierten Teilnehmerzahl von 3 bis 4 Personen kommt es zu einer Reduktion der Unterrichtseineiheiten pro Kurstag. Dies gilt für
➢ Intensivkurse: 3UE statt 4UE
➢ Abendkurse: 2UE statt 3UE
Die Kursgebühr wird dabei nicht reduziert.
4.4 Sollte es zu einer behördlich verhängten oder für die Sicherheit der Teilnehmer nötigen Schließung der Räumlichkeiten kommen, kann der Unterricht online abgehalten werden.
4.5 Die Sprachschule accént beschäftigt Lehrkräfte, die die gelehrte Sprache als Muttersprache oder auf muttersprachlichem Niveau beherrschen. Es besteht kein Anspruch auf Unterricht mit einer bestimmten Lehrkraft. Wir sind zur Auswechslung der Lehrkräfte berechtigt.
4.6. Wir sind berechtigt, bei Bedarf Beginn und Ende des Kurses neu festzulegen. Des Weiteren sind wir berechtigt, bei Bedarf die Kurszeiten zu verlegen. Führen unabgestimmte Änderungen der vorstehenden Art dazu, dass der Kunde an einzelnen Trainingsstunden oder dem gesamten Kurs nicht teilnehmen kann, steht ihm nach seiner Wahl Ersatztraining (im Fall von Gruppentraining: nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende weitere Kurse stattfinden) oder (sofern nicht nur ein einzelner Termin nicht wahrgenommen werden kann) ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr zu. Diese Rechte entfallen, wenn der Kunde den Änderungen zugestimmt hat. Sie entfallen weiter, wenn der Kunde nach Mitteilung der geänderten Trainingszeiten nicht binnen einer Woche auf die auftretenden Schwierigkeiten hinweist.
4.7.Im Fall des Einzeltrainings kann der Kunde in besonders begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Termine bis spätestens 24 Stunden am Werktag vorher absagen. Bei einem Kurstermin an einem Montag muss die Absage bis spätestens Freitag 13 Uhr erfolgen. Handelt es sich um einen Kurstermin nach einem Feiertag, muss dieser bis spätestens 13 Uhr am Tag vor dem Feiertag abgesagt werden. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart. Vereinbarte Zeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt werden oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahmen berechnet.

5. Vertragsrücktritt, Stornierung, Umbuchung
5.1 Der Rücktritt von einem Kurs muss schriftlich erfolgen. 
5.2. Der Vertrag ist auf eine feste Leistungszeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist daher ausgeschlossen. Eine fristlose Kündigung aufgrund einer besonderen Vertrauensstellung nach § 627 BGB besteht nicht. Ein etwaiges Recht zur außerordentlichen Kündigung aus sonstigen Gründen bleibt unberührt.
5.3. Bei der gleichzeitigen Buchung eines Ersatztermins wird auf die Stornogebühr verzichtet.
5.4 Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichterscheinen zum gebuchten Kurs besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits getätigter Zahlungen.
5.5. Bei Absage des Kurses durch Sprachschule accént entstehen keinerlei Stornokosten.

6. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht.